Mitglieder des Sozialwerks des Auswärtigen Amts haben die Möglichkeit, auch Angebote der anderen in der Arbeitsgemeinschaft der Sozialwerk des Bundes zusammengeschlossenen Sozialwerke zu nutzen.
Die Leistungen des Sozialwerks sind ausschließlich den Mitgliedern der Sozialwerke des Bundes und deren Familienangehörigen vorbehalten. Eine Mitgliedschaft im Sozialwerk des Auswärtigen Amts e.V. ist den Beschäftigten des Auswärtigen Amts, des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und des Deutschen Archäologischen Instituts oder in Form einer Fördermitgliedschaft möglich.