Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihre Spenden.
Das Sozialwerk des Auswärtigen Amts e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden an das Sozialwerk des Auswärtigen Amts e.V. sind gemäß § 10b EStG steuerlich abzugsfähig. Das Sozialwerk kann auch bedacht werden, wenn die Zustimmung des Personalreferats zur Annahme einer Zuwendung unter der Auflage erteilt wird, den Gegenwert des Geschenks einer wohltätigen Einrichtung zu überweisen.