Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Sozialwerk. Wir verstehen uns als Solidargemeinschaft und nur dank der Unterstützung unserer Mitglieder können wir die satzungsgemäßen Zwecke des Sozialwerks erfüllen.
Unser Mitgliedsbeitrag beträgt lediglich 3,00 €/Monat (36,00 €/Jahr). Die Mitgliedschaft umfasst Ihre(n) Ehe-/Lebenspartner(-in) sowie Ihre kindergeldberechtigten Kinder.
Unsere Satzung sieht die Mitgliedschaft für alle Beschäftigten im Auswärtigen Dienst und seiner nachgeordneten Behörden sowie der im Ruhestand befindlichen Beschäftigten vor. Wir benötigen lediglich das ausgefüllte Formular.
Bitte denken Sie daran, uns Ihre aktuellen privaten Daten mitzuteilen, insbesondere wenn Sie in den Ruhestand gehen oder sich beurlauben lassen. Am einfachsten ist es, Sie verwenden dafür das Formular „Änderungsmitteilung“.
Hinterbliebene Ehe-/Lebenspartner(-innen) verstorbener Mitglieder können durch formlose Erklärung die Mitgliedschaft der/des Verstorbenen übernehmen. Sie können gerne auch das Formular „Änderungsmitteilung“ dafür verwenden.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft für erwachsene, nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder von Mitgliedern, ehemalige Beschäftigte im Auswärtigen Amt bzw. in den Geschäftsbereich des AA versetzte oder abgeordnete Beschäftigte sowie für Personen, deren Tätigkeit mit Aufgaben des Auswärtigen Amts in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Fördermitglieder können das volle Angebot des Sozialwerks nutzen, erhalten aber keine Zuschüsse, z.B. für Kinderfreizeiten. Wir freuen uns über Ihren Antrag mit dem Formular „Antrag Fördermitgliedschaft“.
zu den Formularen „Beitrittserklärung“, „Antrag auf Fördermitgliedschaft“ und „Änderungsmitteilung“